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   LG Köln, 28.07.2000 - 89 T 20/00   

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LG Köln, 28.07.2000 - 89 T 20/00 (https://dejure.org/2000,28171)
LG Köln, Entscheidung vom 28.07.2000 - 89 T 20/00 (https://dejure.org/2000,28171)
LG Köln, Entscheidung vom 28. Juli 2000 - 89 T 20/00 (https://dejure.org/2000,28171)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RNotZ 2001, 170
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus LG Köln, 28.07.2000 - 89 T 20/00
    Die Kammer folgt insoweit der Entscheidung des BGH in BGHZ 105, 324 ff. = DNotZ 1989, 102 = MittRhNotK 1988, 261 , wonach keine abschließende Regelung mit dem GmbH-Gesetz und der Nichtregelung dieser konkreten Eintragung geschaffen worden ist.
  • LG Düsseldorf, 08.08.2000 - 36 T 6/00

    Eintragungsfähigkeit des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages im

    Auszug aus LG Köln, 28.07.2000 - 89 T 20/00
    7. Handels- / Gesellschaftsrecht - Eintragungsfähigkeit des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages im Handelsregister der herrschenden Gesellschaft (LG Düsseldorf, Beschluss vom B. B. 2000-36 T 6/2000 - mitgeteilt und mit Anmerkung von Notar Norbert Dorsemagen, Düsseldorf) AktG § 294 Abs. 2 GmbHG § 54 Ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist auch im Handelsregister der herrschenden Gesellschaft eintragungsfähig.
  • LG Köln, 12.05.2000 - 89 T 10/00
    Auszug aus LG Köln, 28.07.2000 - 89 T 20/00
    Auf Beschwerde der Gesellschaft hat das LG in dem Verfahren 89 T 10/00 durch Beschluss vom 12.5.2000 den amtsgerichtliehen Beschluss aufgehoben und das AG angewiesen, über den Eintragungsantrag erneut zu entscheiden.
  • OLG Stuttgart, 28.01.2013 - 8 W 25/13

    Handelsregistereintragung: Eintragungsfähigkeit eines Nießbrauchs an einem

    Dem gegenüber wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass unabhängig von der Problematik einer etwaigen Außenhaftung des Nießbrauchers gegenüber Dritten (eine Außenhaftung annehmend: Ulmer in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2009, § 705 BGB Rn. 106, m.w.N.) die Eintragungsfähigkeit des Nießbrauchs an einem Kommanditanteil zu bejahen ist im Hinblick auf die dem Nießbraucher zustehenden Verwaltungsrechte (vergleiche im einzelnen hierzu: Frank in Staudinger, BGB, 2009, §§ 1068, 1069 BGB Rn. 57 ff.; Ulmer, a.a.O., § 705 BGB Rn. 99 ff.; LG Aachen NZG 2009, 1157; LG Oldenburg DNotI-Report 2008, 166; LG Aachen RNotZ 2003, 398; LG Köln RNotZ 2001, 170, und Beschluss vom 12. Mai 2000, Az. 89 T 10/00, mit zustimmender Anm. von Lindenmaier in RNotZ 2001, 155; sowie zur dinglichen Belastung der Mitgliedschaft durch die Nießbrauchsbestellung: BGH NJW 1999, 571; je m.w.N.).
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